Skip to main content

Informationen - Ablauf und Organisatorisches

Vor Therapiebeginn benötigen Sie einen Verordnungsschein von Ihrem/Ihrer Praktischen Arzt/Ärztin oder Facharzt/Fachärztin.

Diesen können Sie vorab chefärztlich bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen. Sie bezahlen nach jeder Therapieeinheit bar und bekommen dafür einen Teilzahlungsbeleg. Am Ende der Behandlungsserie bekommen Sie eine Honorarnote ausgestellt, welche Sie mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Zu Therapiebeginn bringen Sie bitte alle vorhandene Befunde mit.

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls wird die Therapieeinheit zur Gänze in Rechnung gestellt.