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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose
  • die Anzahl der Behandlungseinheiten und
  • die verordnete Behandlung

beinhalten.

Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies bitte sofort mit.

1.2. Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Bitte beachten Sie: Ich habe keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger! Sie begleichen die entstehenden Kosten mit mir als Wahltherapeut und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an.

Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.

1.4. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr/e PhysiotherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

Zu Beginn der Behandlung wird eine ausführliche Befunderhebung durchgeführt. Mit mir als Ihrem Physiotherapeut besprechen Sie alle therapierelevanten Punkte (Behandlungsziel, Maßnahmen der Behandlung, Behandlungstermine, Behandlungsdauer, Behandlungsfrequenz, Behandlungsumfang, Kosten der Behandlung). Meine Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung (MTD-Gesetz)). Nach der Befundaufnahme unterbreite ich Ihnen einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir abzusprechen. Alle Informationen, welche Sie mir als Physiotherapeut geben, unterliegen der Schweigepflicht. Sämtliche von mir durchgeführten Maßnahmen werden dokumentiert. Diese Dokumentation steht in meinen Eigentum. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

3. Kosten der Therapie

3.1. Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach der Behandlungsdauer und eventuell für die Behandlung benötigtem Material.

Ersttermin Dauer der Behandlung bis zu 60 Minuten = 105€; Jeder weitere Folgetermin Dauer der Behandlung bis zu 45 Minuten = 105 €; Dauer der Behandlung bis zu 30 Minuten = 85 €; Hausbesuch = zuzüglich zu den Behandlungskosten 30 €; Tape-Anlage je nach Größe 5 € bis 20 €. Sie erhalten nach Beendigung der Behandlung eine Honorarnote. Ihre Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenversicherung zur teilweisen Kostenrückerstattung einreichen. Notwendige Unterlagen dazu sind: ärztliche Verordnung, chefärztliche Bewilligung, Original-Honorarnote. Die genaue Höhe der Rückerstattung können Sie bei Ihrer Krankenversicherung (Abteilung chefärztlicher Dienst) erfragen. Präventivbehandlungen sowie andere die Therapie unterstützende Maßnahmen können nicht mit Ihrer Krankenkasse verrechnet werden.

3.2. Zahlungsmodus

Ich stelle Ihnen bei Ende der Behandlung eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.

Folgenden Zahlungsmodus können vereinbart werden:

  • Barzahlung
  • Zahlung mit Banküberweisung

Bei Zahlung mit Banküberweisung: Fälligkeitsdatum ist der Honorarnote zu entnehmen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behalte ich mir das Recht vor, Verzugszinsen in der derzeitigen gesetzlich zulässigen Höhe, in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die zweite Mahnung auf 15 € und für die dritte Mahnung auf 20 €. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.

4. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung

Ich Verstehe mich als ihr Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und setze mein gesamtes Wissen und persönliche Fähigkeiten zu Ihrem Vorteil ein. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und Behandlungsmaßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir Auskunft, über Ihren Gesundheitszustand, die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen sowie eventuelle Medikamenteneinnahme, geben.

Weiters ist es unerlässlich, dass Sie die von mir aufgetragenen Übungen und Handlungen durchführen bzw. unterlassen.

5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls behalte ich mir  das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gewesen wären, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

6. Wann endet die Behandlung

Die Behandlung kann jederzeit im Einvernehmen beendet werden. Darüber hinaus begrenzt die ärztliche Verordnung den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.

7. Wertgegenstände

Für private Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

8. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Wien.

9. Gültigkeit dieser Vereinbarung

Diese Vereinbarung tritt mit Beginn der Therapieserie in Kraft.